Start Allgemeines ABG Grundbesitz GmbH – Insolvenzeröffnung

ABG Grundbesitz GmbH – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ABG Grundbesitz GmbH,

ehemals geschäftsansässig:

c/o Rechtsanwalt Robert Stancke, Hubertusallee 76, 14193 Berlin,

derzeit: c/o Eric Schär, Zum Wehr 5, 02977 Hoyerswerda

vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schär
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 127178

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.02.2019 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 29.01.2019 wird wegen eines Eingabefehlers gemäß § 319 ZPO im Tenor zu Ziffer 4 wie folgt berichtigt:

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Donnerstag, 07.03.2019, 11:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

36a IN 1850/18 Amtsgericht Charlottenburg, 01.02.2019

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