Denkmalgeschützte Immobilien stellen nicht nur bedeutende kulturelle und historische Werte dar, sondern sind auch eine interessante Option für Anleger. Thomas Brand, ein Finanzierungsexperte der Plutos AG in Frankfurt, hebt die steuerlichen Anreize hervor, die den Erwerb und die Renovierung solcher Objekte besonders attraktiv machen. Viele potenzielle Investoren sind überrascht über die finanziellen Vorteile, die mit dem Kauf und der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude verbunden sind. Doch welche steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gibt es und was ist dabei zu beachten?
Eine Immobilie gilt als denkmalgeschützt, wenn sie aufgrund ihrer historischen oder künstlerischen Bedeutung besonderen Schutz genießt. Diese Regelungen werden von den zuständigen Denkmalschutzbehörden auf Landesebene festgelegt. Eigentümer solcher Immobilien müssen sicherstellen, dass der Charakter des Gebäudes erhalten bleibt und alle Renovierungsarbeiten in Abstimmung mit den Behörden durchgeführt werden.
Die Vorteile von denkmalgeschützten Immobilien sind vielfältig. Neben ihrem einzigartigen Charme bieten sie erhebliche steuerliche Erleichterungen. So können Käufer, die selbst in einer denkmalgeschützten Immobilie wohnen, die Sanierungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren abschreiben. Bis zu 90 Prozent dieser Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, was die Steuerlast erheblich senkt.
Kapitalanleger hingegen profitieren von noch vorteilhafteren Regelungen: Sie können über einen Zeitraum von zwölf Jahren insgesamt 100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine lineare Abschreibung für den Gebäudeanteil geltend zu machen, was den steuerlichen Vorteil weiter erhöht.
Trotz dieser attraktiven Anreize gibt es auch Herausforderungen beim Erwerb denkmalgeschützter Immobilien. Die erforderlichen Restaurierungsarbeiten können zeit- und kostenintensiv sein, da alle Änderungen mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden müssen. Zudem wirken sich die steuerlichen Vorteile oft erst nach Abschluss der Sanierungen aus, was bedeutet, dass Investoren zunächst in Vorleistung gehen müssen.
Zusätzlich zu den steuerlichen Abschreibungen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, etwa von der KfW-Bank oder den Landesdenkmalämtern. Diese Programme bieten zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für energetische Sanierungen und den Erhalt kultureller Güter.
Insgesamt bietet der Besitz denkmalgeschützter Immobilien eine einzigartige Kombination aus kulturellem Engagement und finanziellen Vorteilen. Dennoch erfordert der Kauf und die anschließende Sanierung eine sorgfältige Planung sowie enge Abstimmungen mit den zuständigen Behörden.