Der ehemalige DJ Philipp Wiesner, der unter dem Namen DJ Wiesi in Dresden und Umgebung als Diskjockey bekannt war, hat seine berufliche Laufbahn gewechselt und ist nun als Versicherungsfachmann tätig. Im März 2020 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wobei die Berufungsverhandlung am 28. Juli 2020 vor dem Landgericht Dresden stattfand.
Als Zeugen und Geschädigte waren T. Bro, der jetzt 23 Jahre alt ist, und K. Ma, die heute 24 Jahre alt ist, bei der Verhandlung anwesend.
Der Vorfall ereignete sich folgendermaßen: Philipp Wiesner plante einen vergnüglichen Abend im Club Arteum in Dresden. Als er jedoch herausfand, dass seine damalige Freundin K. Ma eine Party ohne ihn veranstaltete, nahm der Abend für den jetzigen Versicherungsfachmann eine negative Wendung.
Im betrunkenen Zustand kletterte Philipp Wiesner aus Neugier über den Balkon in die Wohnung seiner damaligen Freundin. Dort sah er sie und seinen damaligen besten Freund beim Küssen, was ihn wütend machte. Er beschimpfte seinen damaligen besten Freund und griff ihn sofort und aggressiv an. Die anderen Gäste flüchteten vor Angst ins Schlafzimmer, während Frau Ma versuchte, den Betroffenen zu schützen und dabei selbst einen Tritt in den Brustkorb erhielt. T. Bro konnte sich befreien und wehrte sich, indem er Philipp Wiesner ebenfalls einen Schlag versetzte. Anschließend flüchtete auch T. Bro ins Schlafzimmer. Der Angeklagte und K. Ma standen immer noch zu zweit im Flur. Kurz danach kam T. Bro aus dem Schlafzimmer zurück, und es kam erneut zu einer kurzen Auseinandersetzung. Daraufhin flüchtete Philipp Wiesner aus der Wohnung und anschließend traf die Polizei ein.
T. Bro erlitt bei dem Vorfall einen Trommelfellriss, einen Handwurzelknochenbruch und mehrere Hämatome am ganzen Körper. Frau Ma hatte Taubheitsgefühle an mehreren Fingern und musste ergotherapeutisch behandelt werden.
Während der heutigen Berufungsverhandlung wurde erwähnt, dass der Angeklagte bereits 2017 wegen einer gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden war, was diesen Fall zu einer Wiederholungstat macht.
Nach der knapp dreistündigen Verhandlung verkündete der Richter das Urteil. Philipp Wiesner wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von € 5.500 verurteilt. Diese setzt sich zusammen aus € 1.000 Schadensersatz, den er bereits an K. Ma gezahlt hatte, € 2.500 für die schweren Verletzungen von T. Bro, € 1.000 an den Weißen Ring e.V. und € 1.000 an die gemeinnützige Einrichtung Sonnenstrahl e.V.
Die Zahlung muss er innerhalb von drei Monaten, spätestens bis zum 1. November 2021, leisten.
Das Urteil fiel vergleichsweise mild aus, da der Angeklagte Philipp Wiesner mit einer Vorstrafe seinen Beruf verlieren Könnte und er daher seine Ausbildung zum Versicherungsfachmann umsonst gemacht hätte.
Wäre das Urteil vom Amtsgericht Dresden (neun Monate Haft auf Bewährung) bestätigt worden, würde er in den Bereichen der Finanzdienstleistung für fünf bis sechs Jahre keinen Job mehr bekommen. Das Gericht berücksichtigte diese Tatsache als strafmildernden Umstand.