Start Allgemeines Prämiensparverträge: Kreditinstitute sollen zur Kundeninformation verpflichtet werden

Prämiensparverträge: Kreditinstitute sollen zur Kundeninformation verpflichtet werden

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Kreditinstitute verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinspassungklauseln zu informieren. Dazu wurde eine Anhörung für eine geplante Allgemeinverfügung veröffentlicht. Betroffen sind langfristige Verträge, die Banken zwischen 1990 und 2010 eingesetzt hatten. Diese enthielten Klauseln, die ihnen das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig abzuändern. Derartige Vertragsgestaltungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 für unwirksam erklärt.

Betroffene Bankkunden sollen nicht nur erfahren, welche Zinsanpassungsklausel in ihrem Fall verwendet wurde. Die Institute müssen ihnen auch erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben. Darüber hinaus müssten sie den Sparern auch anbieten, die entstandene Vertragslücke zu schließen. Dafür könnten sie ihnen entweder unwiderruflich eine Nachberechung zusagen. Diese müsse sich an der Vertragsauslegung orientieren, die von den Zivilgerichten noch zu erwarten ist. Alternativ könnten sie ihren Kunden einen individuellen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten, die die Rechtsprechung des BGH aus 2010 berücksichtigt.

Bis zum 26. Februar 2021 bestehe nun Gelegenheit, sich bei der BaFin zur beabsichtigten Allgemeinverfügung zu äußern. Ein Runder Tisch, den die Aufsicht Ende November 2020 zum Thema Prämiensparen unter anderem mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, habe leider keine kundengerechten Lösungen gebracht. Die BaFin hatte daraufhin Anfang Dezember 2020 einen Verbraucheraufruf gestartet und angekündigt, konkrete verwaltungsrechtliche Optionen zu prüfen. Bereits im Februar 2020 hatte sie die Banken aufgefordert, auf ihre Kunden zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten.

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele Kreditinstitute verwendeten Zinsanpassungsklauseln, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. (DFPA/mb1)

Quelle: Meldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de