Start Allgemeines Widerruf Autokredit – erstes positives Urteil gegen Renault-Bank zeichnet sich ab

Widerruf Autokredit – erstes positives Urteil gegen Renault-Bank zeichnet sich ab

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Der Widerruf des Autokredits als lukrative Möglichkeit, seinen Wagen verlustfrei loszuwerden. Ein Vorgehen, dem im Rahmen des Abgasskandals vermehrt Aufmerksamkeit zukommt, das aber auch unabhängig von der Betrugsproblematik einen Mehrwert bietet. Durch Fehler in den Kreditverträgen kann der Kunde die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts erreichen – auch Jahre nach Vertragsschluss. 

Während der Widerrufsjoker für den Kunden eine attraktive Option darstellt, wehren sich die Herstellerbanken heftig dagegen. Nun scheint sich mit dem Landgericht Düsseldorf ein weiteres Gericht auf die Seite des Kunden zu schlagen. Das Besondere an diesem Fall: Es handelt sich um eine 0,0 % – Finanzierung.

Renault-Bank verneint Widerrufsrecht

Der Kunde wollte einen Neuwagen bei Renault erstehen. Er entschied sich für einen Renault Captur Helly Hansen dCi 90 EDC Diesel. 6000 EUR des Kaufpreises zahlte er an, die restlichen 18.000 finanzierte er über ein Darlehen der Renault-Bank. Als er einige Zeit später die Finanzierung widerrufen wollte, stellte sich die Renault-Bank quer. Mithilfe der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei klagte der Kreditnehmer vor dem LG Düsseldorf.

Gericht erkennt vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht an

Am 12.04.2018 ließ das Gericht in Düsseldorf eine erste Tendenz erkennen. Zwar wird das Urteil erst am 14.06.2018 verkündet, der Richter ließ die Parteien in der mündlichen Verhandlung bereits wissen: Der Widerruf des Kunden dürfte Erfolg haben.

Rechtsanwalt Ludger Knuth von der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltskanzlei in Köln, der den Kunden vertritt, sagt hierzu: „Das Besondere an diesem Fall ist, dass es sich um eine 0,0%-Finanzierung handelt. Es gibt also kein gesetzliches Widerrufsrecht. Allerdings hat die Renault-Bank sich in Ihrem Vertrag auf die gesetzlichen Bestimmungen bezogen und sie damit selbst zum Vertragsbestandteil gemacht.“ Damit habe laut Knuth ein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht bestanden, sodass die vorhandenen Belehrungsfehler zu einer Widerrufbarkeit führten. Knuth benennt als Fehler im vorliegenden Fall unzureichende Informationen über das Verfahren der Kündigung und dessen Ablauf. Der gleiche Fehler wurde bereits durch vier landgerichtliche Urteile bestätigt – allesamt gegen Banken des VW-Konzerns.

Rechtsfolge: Rückabwicklung

Sollte das LG Düsseldorf von seiner Tendenz nicht abweichen und am 14.06.2018 ein entsprechendes Urteil verkünden, kann der Kunde seinen Wagen zurückgeben und erhält Zug um Zug die von ihm geleisteten Tilgungszahlungen, sowie seine Anzahlung zurück. Noch ausstehende Ratenzahlungen entfallen. Abgezogen wird lediglich ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer. Die Frage der Nutzungsentschädigung ist jedoch noch nicht abschließend geklärt. In Konstellationen wie dieser, in denen der Finanzierungsvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde, kann es sein, dass kein Nutzungsersatz anfällt. Auch KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ vertritt diese Rechtsauffassung. Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu steht aber noch aus.

Viele 0,0%-Finanzierungen widerrufbar

Rechtsanwalt Ludger Knuth ist überzeugt, dass einige Kunden einen solchen Autokreditvertrag mit den identischen Belehrungsfehlern erhalten haben. Die bundesweit tätige Kanzlei betreut derzeit viele Mandanten im Autokredit Widerruf. „Ein solches Vertragsformular wird nicht nur einmal verwendet, sondern ist bei einer Vielzahl von Verträgen zu finden. Damit könnten etliche weitere 0,0 %-Finanzierungen angreifbar sein – nicht nur von Renault.“, zeigt sich Knuth optimistisch.

Der Widerruf als Ausweg aus dem Diesel-Debakel

Gerade zu Zeiten des Diesel Skandals ist der Widerruf des Autokredits eine attraktive Option. „Für einige unserer Mandanten lohnt sich die Rückabwicklung durch den Widerruf mehr als ein Schadensersatz.“, erzählt Ilja Ruvinskij, Partner von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Angesichts immer weiter sinkender Restwerte und baldiger Fahrverbote müsse der Dieselkunde sich nach verlustfreien Alternativen zum Verkauf umsehen.

Gerade bei Dieselwagen lohnt sich der Widerruf. Aber auch bei finanzierten Benzinern kann er bares Geld wert sein. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Autokredit zu widerrufen, sollte seinen Vertrag fundiert prüfen lassen. KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bietet diese Überprüfung kostenfrei an. Die Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist auf dem Bereich des Widerrufsrechts eng spezialisiert und vertritt beim Widerruf von Autokrediten inzwischen über 1000 Mandanten.

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