Start Allgemeines Sonder-AfA ist unpassendes Mittel zur Bewältigung der Wohnungsknappheit

Sonder-AfA ist unpassendes Mittel zur Bewältigung der Wohnungsknappheit

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„Die Idee, den bezahlbaren Wohnungsbau steuerlich zu fördern, ist absolut richtig. Allerdings steckt hinter dieser Idee der Bundesregierung leider ein unpassendes Mittel. Eine befristete Sonderabschreibung wirkt in Zeiten der sowieso schon überhitzten Baukonjunktur als Preistreiber, da die Kapazitäten am Bau weitgehend ausgeschöpft sind“, so Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Der GdW vertritt bei der Anhörung als größter Branchendachverband die Interessen der Wohnungswirtschaft.

Die enge zeitliche Beschränkung dieser Steuerregelung wirke zudem als fatales Signal an die Baubranche, nicht in neue Kapazitäten zu investieren. „Dabei sind die völlig ausgelasteten Kapazitäten aber gerade eines der Hauptprobleme, die ein Mehr an Neubau verhindern. Die gut gemeinte steuerliche Förderung geht daher am Ende voll nach hinten los und nutzt herzlich wenig“, so Esser. „Sinnvoller wäre es, die reguläre lineare Abschreibung für den Neubau von zwei auf drei Prozent zu erhöhen. Das wäre ein echter und länger anhaltender Anreiz für den bezahlbaren Wohnungsbau und zudem eine längst überfällige Anpassung.“

„Wir begrüßen auch sehr, dass die steuerlichen Probleme von Wohnungsgenossenschaften bei der Erzeugung von Mieterstrom gelöst werden sollen“, sagte Esser. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf bezieht aber nur Photovoltaik-Strom ein und schließt Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) aus. Das müsse unbedingt nachgebessert werden. Darüber hinaus müsse es eine generelle Lösung der gewerbesteuerlichen Problematik geben: Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus KWK lokal erzeugen wollen, werden weiterhin steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit (erweiterte Kürzung) des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Ihr Vermietungsgeschäft darf durch ein Engagement bei der Energiewende aber nicht benachteiligt werden“, so die GdW- Hauptgeschäftsführerin.

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