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Die BaFin und der „Graue Kapitalmarkt“

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In einer kürzlich veröffentlichten Studie hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Vermögensanlagen als „riskante und spekulative Anlageform“, als Produkte des „Grauen Kapitalmarktes“, beschrieben. EXXECNEWS fragt in Ausgabe 25/2020 Anbieter von Vermögensanlagen, was sie dazu meinen:

Fühlen Sie sich als Anbieter eines „Grauen Kapitalmarktes“?

Robert List, Geschäftsführer Asuco Fonds: Nein – wir sehen uns als langjährigen Anbieter von erfolgreichen Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Geschlossenen Immobilienfonds. Nicht der Regulierungsrahmen macht ein Produkt gut oder schlecht, sondern das, was der Anbieter im konkreten Fall daraus macht.

Dr. Dirk Baldeweg, Geschäftsführender Gesellschafter von Buss Capital Invest: Nein. Wir sind Anbieter für gute Containerinvestments. Wir entscheiden vom Asset heraus, was sinnvoll ist und in welcher „Produktverpackung“ ein bestimmtes Containerinvestment strukturiert werden kann. Letztlich ist der entscheidende Punkt: Die Kalkulation muss aufgehen, und zwar nicht nur im Prospekt, sondern später in der Praxis.

Malte Thies, Geschäftsführer der ONE Group: Die One Group versteht sich als seriöser Anbieter von Vermögensanlagen und Wertpapieren. Wir setzen Maßstäbe nicht nur bei der Performance unserer Anlagenformen, sondern auch durch unsere freiwillige Übererfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz- und Anlegerschutz-Vorschriften.

Karsten Reetz, Geschäftsführer von reconcept: Definitiv: Nein!

 

Was verstehen Sie unter „Grauer Kapitalmarkt“?

List: Der Begriff wird vielfach und bewusst mit einer negativen Assoziation verwendet. Mich stört daran, dass damit die sachliche Beurteilung des jeweiligen Produktes durch ein “Denken in Schubladen“ ersetzt wird.

Baldeweg: Ein nicht voll regulierter Teil des Kapitalmarkts.

Thies: In diesem Spektrum gibt es viele unterschiedliche Gestaltungsformen und pauschale Aussagen sind unseres Erachtens wenig sinnvoll.

Reetz: Mangelnde Finanzaufsicht. Dieses Vakuum öffnete in der Vergangenheit leider Tür und Tor für unseriöse Anbieter und auch Dilettanten. Diese Regelungslücke ist aber glücklicherweise seit der Einführung des Vermögensanlagengesetzes und durch das Kleinanlegerschutzgesetz geschlossen. Seither fallen auch die Vermögensanlagen unter die BaFin-Aufsicht und wir Anbieter sind zu umfassenden Informationspflichten verpflichtet.

 

Die BaFin klassifiziert die im Vermögensanlagengesetz genannten Produkte als Graumarktprodukte. Teilen Sie diese Klassifizierung?

List: Hier wird ein Begriff für einen ganzen Strauß völlig unterschiedlicher Finanzprodukte verwendet. Letztlich geht kein Weg an der konkreten Prüfung des jeweiligen Anbieters und des Produkts vorbei. Hier kommt auch dem Vertrieb als Mittler zwischen Anbieter und Anleger eine wichtige Rolle zu. Die lange im Markt tätigen erfolgreichen Finanzanlagenvermittler kennen die Anbieter und deren Angebote und können diese über die Einteilung in „grau“ und „weiß“ hinaus deutlich differenzierter beurteilen.

Baldeweg: Grau ist nicht gleich schlecht. Hier ist schlicht die Unterscheidung anhand der Strukturierung zu sehen. Entscheidend ist, dass das Asset gut gemanagt wird und dass die Renditeprognosen auf soliden Annahmen beruhen.

Thies: Wir lehnen das Wort „Graumarkt“ als Pauschalurteil ab. Es gibt herausragend gemachte Investitionsangebote nach dem Vermögensanlagengesetz und auch schlecht gemachte Produkte nach KAGB. Auch gibt es häufig nachvollziehbare Gründe, warum renommierte Anbieter sich bewusst für Produkte nach Vermögensanlagengesetz entscheiden.

Reetz: Definitiv nicht! Denn die Angebote sind nach Vermögensanlagengesetz und damit gesetzlich reguliert. Die wichtigste Aufgabe des Vermögensanlagegesetzes ist der Schutz von Anlegern vor Kapitalmarktbetrug. Als Anbieter von Vermögensanlagen haben wir daher umfangreiche Vorgaben der Finanzaufsicht zu berücksichtigen, und das ist auch gut so.

 

Graumarktprodukte sind riskante und spekulative Anlagen, sagt die BaFin. Teilen Sie diese Risikoeinschätzung?

List: Zu sagen „Vermögensanlage schlecht, Alternativer Investmentfonds oder Aktie gut“ wird der Wirklichkeit nicht gerecht. In der Zusammenfassung der Studie werden Kapitalanlagen, wie Aktien, Zertifikate, Optionsscheine und Genussscheine den Vermögensanlagen gegenübergestellt und argumentiert, dass Vermögensanlagen vielen Anlegern teuer zu stehen gekommen sind. Das gilt aber für Aktien, Optionsscheine und Co. mindestes in gleichem Umfang. Anleger in der Wirecard-Aktie können davon ein Lied singen. Vermögensanlagen sind nicht per se besser oder schlechter als andere Kapitalanlagen. An der Prüfung des einzelnen Angebotes kommt man hier nicht vorbei.

Baldeweg: Nun, für diese Risikoeinschätzung muss man sich nur das Thema Wirecard in einem voll regulierten Markt mit behördlicher Aufsicht und allem, was dazu gehört, anschauen. Was war das? Versagen im voll regulierten Markt. Anleger werden bei Wirecard einen weit größeren Teil ihres eingesetzten Kapitals verlieren als bei P&R, obwohl ein Großteil der Investitionen bei P&R noch aus einer Zeit vollkommen ohne Regulierung stammen. Ausfälle einschließlich Totalverlusten sind leider grundsätzlich bei unternehmerischen Investments nicht auszuschließen, seien sie nun reguliert oder unreguliert.

Thies: Wir teilen diese theoretische Einschätzung des Verlustrisikos. Wir wollen stets die passenden Investoren für unsere Investments gewinnen. Gleichwohl sollte der Kommentar der BaFin verordnungsübergreifend betrachtet werden. Theoretisch müssen Anleger nämlich auch bei Produkten nach dem Kapitalanlagengesetzbuch oder dem Wertpapierprospektgesetz oder auch bei direkt gehaltenen Immobilien mit entsprechenden Risiken rechnen.

Reetz: Die BaFin stellt damit das Maximalrisiko einer Vermögensanlage dar, das bei solide gemanagten Vermögensanlagen in der Regel ein theoretisches bleibt. Anleger müssen sich stets den engen Zusammenhang von Rendite und Risiko bewusst machen. Je größer die erwartete Rendite einer Anlage ist, desto größer ist auch das Risiko, das Investoren bereit sind einzugehen.

Sind weitere Regulierungen erforderlich, um das Vertrauen der Anleger in Vermögensanlagen zu stärken?

List: Klar ist: Regulierung ist notwendig, um einen grundsätzlichen Rahmen für Kapitalanlagen zu schaffen. Regulierung sollte aber nicht als Ersatz für unternehmerische Verantwortung gesehen werden. Genau dies sehe ich allerdings in der Praxis. Die Qualität der Verkaufsprospekte aus Sicht der Anleger ist mit zunehmender Regulierung eher schlechter geworden, wenn der Maßstab der Anleger ist, der sich informieren will. So ist beispielsweise die Prognoserechnung aus vielen Verkaufsprospekten verschwunden.

Baldeweg: Nein. Tatsächlich bieten die detaillierten Prospekte im Bereich der Vermögensanlagen in Verbindung mit der Pflicht zur zeitnahen Aufstellung geprüfter Jahresabschlüsse für Emittenten eine sehr gute Transparenz für Anleger und Vertriebe. Das Problem dürfte oft viel eher sein, dass die verfügbaren Informationen schlicht nicht genutzt werden.

Thies: Wir würden uns freuen, wenn weitere Anbieter von Vermögensanlagen unserem Beispiel folgen und freiwillig mehr für den Verbraucherschutz leisten. Wir sorgen uns nicht vor weiteren Regulierungen, wünschen uns aber, dass diese mit Augenmaß erfolgen. Wir setzen gern neue Maßstäbe um und wollen mit guten Produkten und Transparenz überzeugen.

Reetz: Nein, nicht durch mehr Regulierung gewinnen wir das Vertrauen der Anleger. Neue Gesetze und in der Folge nur noch umfangreichere Risikohinweise helfen Anlegern wenig. Vielmehr können Anleger zurecht eine gute Arbeit von uns erwarten.

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