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Neustart für den Sozialen Wohnungsbau

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Der Bundesrat hat dem Bundestagsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Zuvor war ein entsprechender Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss überarbeitet worden, der die Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und im öffentlichen Nahverkehr regelt. „Damit ist der Weg für mehr Sozialwohnungen endlich frei, denn jetzt kann der Bund die Länder auch weiter finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen“, begrüßte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, das Ergebnis der Beratungen des Bundesrates.

„Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsräumen ist eine enorme Herausforderung, die nur mit dem gemeinsamen starken Engagement aller politischer Ebenen gelöst werden kann. Jährlich werden rund 80.000 neue Sozialwohnungen benötigt. Dafür müssen insgesamt mindestens fünf Milliarden Euro aufgewendet werden. Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind die Länder nun angehalten, die eingesetzten Bundesmittel in angemessener Höhe ko-zufinanzieren und zweckgebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen. Die Wohnungsunternehmen brauchen dringend Planungssicherheit für ihre langfristigen Investitionen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland“, so Gedaschko.

Quelle: Pressemitteilung GdW

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