Start Allgemeines Ottonova: Mitnahme von Alterungsrückstellungen

Ottonova: Mitnahme von Alterungsrückstellungen

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Der digitale Krankenversicherer Ottonova bietet künftig eine „Zufriedenheits-Garantie“ an. Bei dieser können bestehende sowie neue Kunden ihre Alterungsrückstellungen mitnehmen, wenn sie zum Ende der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren die Versicherung ordentlich kündigen.

Ottonova revolutioniere somit das bestehende System, denn bisher blieben diese Gelder für das Alter zum großen Teil bei der alten Versicherung. Das führe oft zu Hemmnissen bei Versicherten, die Krankenversicherung zu wechseln. Denn Kunden, die mit ihrer privaten Krankenversicherung unzufrieden sind und von einem Anbieter zu einem anderen wechseln wollen, könnten dies bislang in der Regel nur mit einem finanziellen Verlust tun.

Private Krankenversicherungen bauten in frühen Jahren Rückstellungen auf, um trotz höherer Gesundheitskosten im Alter den Preis stabil zu halten. Wechselt ein Kunde die Versicherung, könne dieser nur einen Teil dieser Alterungsrückstellungen zum neuen Anbieter mitnehmen. Kunden, die vor 2009 abgeschlossen haben, nehmen sogar gar nichts mit. In der Praxis heiße das: Würden alle privat Krankenversicherten jetzt und auf einmal ihren Anbieter wechseln, bliebe ein Großteil der angesammelten Alterungsrückstellungen bei den Versicherungen. Die Summe der nicht portablen Rückstellungen wird auf circa 230 Milliarden Euro geschätzt.

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