Start Allgemeines Deutscher Ferienflieger Small Planet meldet Insolvenz an

Deutscher Ferienflieger Small Planet meldet Insolvenz an

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Verspätungen setzen der Fluggesellschaft zu, die sich nun in Eigenregie restrukturieren will. Geschätzt 20.000 Fluggäste warten auf Entschädigung.

Gut ein Jahr nach der Pleite von Air Berlin trifft es nun die nächste Fluggesellschaft. Die kleine Touristik-Airline Small Planet GmbH meldete am Dienstagabend Insolvenz in Eigenverwaltung an.

Die Geschäftsführung begründet den Antrag mit dem Ziel, die Airline zu restrukturieren. Der Flugbetrieb solle aufrechterhalten werden, auch langfristig. Das Luftfahrbundesamt hat als Aufsichtsbehörde für die Luftfahrt laut Small Planet keine Einwände gegen die Fortsetzung des Flugbetriebs.

Small Planet zählt zu den kleineren Fluggesellschaften, die wie auch Germania Touristikverkehr anbietet. Das deutsche Unternehmen gehört zur litauischen Small Planet, die Jets und Bordpersonal an andere Airlines und Touristikunternehmen verchartert. Zeitweise wurde zum Beispiel für die Ferienfluggesellschaft Condor geflogen. 

Small Planet hatte in Deutschland zuletzt eine Flotte von fünf Airbus A320 und zwei A321. Wie viele Fluggesellschaften hatte auch Small Planet nach dem Ende von Air Berlin die Hoffnung, sich ein Stück vom Geschäft der einst zweitgrößten deutschen Airline zu sichern.

Allerdings litt Small Planet wie alle Anbieter unter Verspätungen und Flugausfällen. Die waren zeitweise sogar richtig massiv, der Frust der Passagiere war groß. 

Die Insolvenz zeigt, dass das Chaos im Sommer gerade kleinere Airlines vor große Herausforderungen stellt. Die Kosten sind explodiert und im bevorstehenden Winter verdienen viele Fluggesellschaften wegen der geringeren Nachfrage kaum Geld. Branchenexperten rechnen deshalb in den kommenden Monaten mit weiteren Pleiten.

Der Fluggastrechte-Spezialist EUflight schätzt, dass derzeit 20.000 Fluggäste von Small Planet auf Entschädigungen warten. „Sie müssen ihre Forderungen nun bei dem Sachwalter anmelden und erhalten höchstens einen Bruchteil ihrer Entschädigung“, sagte Moritz Diekmann, Rechtsanwalt und spezialisiert auf die Durchsetzung von Passagierechten. 

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